AGB
grüne Kombüse
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Grüne Kombüse GmbH
Stand: Februar 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für:
- Teil A: Catering-Leistungen für Veranstalter (B2B)
- Teil B: Online-Bestellungen im Catering-Shop (B2C)
TEIL A: Catering-Leistungen für Veranstalter
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren AGB genannt) gelten für die Catering-Leistungen der Grüne Kombüse GmbH (im weiteren Grüne Kombüse genannt) die vom Kunden (im weiteren Veranstalter genannt) beauftragt werden.
1.2. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von Grüne Kombüse.
1.3. Änderungen dieser AGB werden dem Veranstalter spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform übermittelt. Diese Übermittelung erfolgt in elektronischer Form, wenn dieser nicht gegeben ist via Postweg. Der Veranstalter kann die Ablehnung bis zu 4 Wochen vor dem Wirksamwerden der Änderungen erteilen.
2. Vertragsparteien, -abschluss und -haftung
2.1. Der Catering-Vertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung des Angebotes durch den Veranstalter gegenüber der Grüne Kombüse GmbH zustande. Durch die Auftragsbestätigung gehen alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf die Grüne Kombüse über.
2.2. Alle Angebote sind freibleibend. Mit Auftragserteilung, telefonisch oder schriftlich, erkennt der Veranstalter diese AGB an.
3. Warenangebot
3.1. Das Produkt- und das Dienstleistungsangebot von Grüne Kombüse kann sich saisonal-bedingt ändern. Sollten einzelne Produkte nicht vorhanden sein, behält sich Grüne Kombüse einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.
3.2. Alle Angebotsteile sind als Vorschlag zu betrachten, wobei Grüne Kombüse gerne auf vom Veranstalter gewünschte Anpassungen eingeht.
4. Leistungen, Preise, Zahlung
4.1. Grüne Kombüse ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen.
4.2. Der Veranstalter ist zur Zahlung der vereinbarten Preise an Grüne Kombüse verpflichtet. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen von Grüne Kombüse an Dritte.
4.3. Vereinbarten Nettopreisen im Geschäftsverkehr ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Vereinbarte Bruttopreise für den Privatverkehr enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
4.4. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig, der Rechnungszugang kann auch per E-Mail erfolgen. Ein Verzug tritt – ohne weitere in Verzugssetzung – ab dem 11. Tage ab Zugang der Rechnung ein. Grüne Kombüse kann ab diesem Tage Verzugszinsen oder andere Ausgleichsansprüche nach den Regelungen von § 288 BGB geltend machen.
4.5. Grüne Kombüse ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind im Vertrag schriftlich zu vereinbaren.
4.6. Bei Zahlungsverzug oder objektiv belegbaren Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Veranstalters ist Grüne Kombüse berechtigt, vor weiteren Lieferungen Sicherheitsleistungen bis zum Warenwert zzgl. 10 % zu verlangen oder die Leistungserbringung abzulehnen.
4.7. Falls die Rechnungsanschrift von der in der vorangegangenen Korrespondenz genannten Anschrift abweichen sollte, ist die Rechnungsanschrift bzw. der korrekte Rechnungsempfänger Grüne Kombüse rechtzeitig bekanntzugeben. Die Verzugsfolgen einer nicht rechtzeitig bekanntgegebenen geänderten Rechnungsanschrift trägt der Veranstalter, es sei denn, es traf ihn hieran kein Verschulden.
4.8. Der Mindestbestellwert für Lieferungen beträgt 300 € Brutto.
4.9. Grüne Kombüse liefert nach Absprache auch an Ruhetagen (Sonntag und Montag) und erhebt dafür einen Zuschlag von 20% auf den Bruttobetrag, mindestens jedoch 30 €.
5. Angebote, Optionen und freie Termine
5.1. Angebote der Grüne Kombüse sind grundsätzlich sieben Werktage gültig und freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Optionen auf bestimmte Veranstaltungsdaten verfallen mit dem Ablauf dieser sieben Werktage.
5.2. Sollten dem Veranstalter freie Termine mitgeteilt werden, so gibt das nur über den zum Zeitpunkt der Auskunft herrschenden Stand der Buchung Auskunft und ist keine Garantie für eine Verfügbarkeit eines Termins.
6. Teilnehmerzahl, Veranstaltungsablauf
6.1. Der Veranstalter ist verpflichtet, Grüne Kombüse gegenüber bei Auftragserteilung eine voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben.
6.2. Alle Veränderungen der Teilnehmerzahlen sind Grüne Kombüse schriftlich mitzuteilen.
6.3. Erhöhungen oder Reduzierungen der Teilnehmerzahl oder der Veranstaltungsdauer sind bis spätestens sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Übersteigt die Reduzierung 30% oder die Erhöhung 50% behält sich Grüne Kombüse ein Anpassung der Fixkosten vor.
6.4. Sofern kein Vertragsmodell mit Veranstaltungsdauer und daran gekoppeltem Mindestumsatz für Essen vereinbart wurde, gilt das Folgende:
a) Der Veranstalter verpflichtet sich, der Grüne Kombüse spätestens fünf Werktage vor der Veranstaltung den genauen Ablauf der Veranstaltung mitzuteilen, anderenfalls kann der gewünschte Veranstaltungsablauf nicht gewährleistet werden.
b) Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten, so kann sie zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn der Grüne Kombüse hat den Grund zu verantworten.
7. Rücktritt vom Vertrag
7.1. Das Recht zur „Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund“ ist für beide Vertragspartner möglich. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen ist. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund durch Grüne Kombüse oder des Rücktritts aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen gilt die Berechtigung zur Kündigung des Vertrages. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.
7.2. Tritt der Veranstalter nach Vertragsunterzeichnung ohne wichtigen Grund vom Vertrag zurück, ist Grüne Kombüse berechtigt, Stornogebühren gemäß der folgenden Staffelung zu erheben, wobei der zeitliche Zugang der Rücktrittserklärung ausschlaggebend ist:
a) bis 8 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei
b) bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung 25 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
c) bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
d) danach 75% der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
e) Speziell für die Veranstaltung zugekaufte Speisen, Getränke und Equipment werden dem Veranstalter zu 100% in Rechnung gestellt.
f) Auftragsgemäß für die Veranstaltung mit Dritten abgeschlossene Verträge (wie etwa Künstlern, Eventlocation, Mietgeschirr und Dekorationsartikel) werden nach deren jeweiligen Rücktrittsbedingungen behandelt. Der Veranstalter übernimmt alle diesbezüglich entstehenden Stornokosten.
g) Dem Veranstalter bleibt der Nachweis, dass seitens Grüne Kombüse höhere Aufwendungen erspart wurden, unbenommen. Grüne Kombüse bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Im eigentlichen Veranstaltungszeitraum erzielte Umsätze von Grüne Kombüse können nicht geltend gemacht bzw. verrechnet werden.
h) Der Rücktritt von einem gültigen Vertrag durch den Veranstalter muss schriftlich erfolgen und wird von Grüne Kombüse rückbestätigt.
7.3. Grüne Kombüse kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
a) das Festhalten am Vertrag aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umstände (z.B. höhere Gewalt) nicht möglich oder zumutbar ist oder die Durchführung des Vertrages das Ansehen von Grüne Kombüse in der Öffentlichkeit gefährden könnte oder die Mitarbeiter gefährdet sind. In diesen Fällen ist der Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz ausgeschlossen.
b) wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht rechtzeitig eingehen. Der Veranstalter ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht befreit.
8. Termine, Lieferung
8.1. Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, Grüne Kombüse wird an der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere Gewalt gehindert. In diesem Fall und wenn die Lieferung bzw. Leistung nicht innerhalb angemessen zu verlängernder Frist erbracht werden kann, wird Grüne Kombüse von den Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit Grüne Kombüse die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat, besteht kein Schadenersatzanspruch des Veranstalters.
8.2. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die von dem Veranstalter angegebene Lieferadresse. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch den Veranstalter bei der Auftragserteilung mitzuteilen, damit Grüne Kombüse sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann. Fehlen Grüne Kombüse solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten, den Lieferort betreffend, behält sich Grüne Kombüse die Berechnung einer Mehraufwandspauschale vor. Evtl. Verspätungen die durch erschwerte Bedingungen am Aufbauort entstehen, gehen nicht zu Lasten Grüne Kombüse.
8.3. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die Grüne Kombüse selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen kann. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind vom Veranstalter zu beschaffen.
8.4. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten von Grüne Kombüse. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung.
9. Transport, Gefahrenübergang: Buffet-Lieferungen, Non-Food-Lieferung
9.1. Sofern vom Veranstalter Buffet-Lieferungen beauftragt werden gelten die folgenden Regelungen:
a) Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit eines Buffets auf maximal zwei Stunden begrenzt. Danach endet die Gewährleistung von Grüne Kombüse.
b) Grüne Kombüse übernimmt für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe durch den Veranstalter keine Haftung.
9.2. Geschirr, Besteck, Gläser, Zelte, Bänke, Tische, Stühle usw. verbleiben im Eigentum des Ausleihers. Grüne Kombüse ist berechtigt, die Örtlichkeit, auf die die Gegenstände gebracht wurden, zu betreten um diese abzutransportieren. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Veranstalter nur hinsichtlich anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu. Handelt es sich bei den Örtlichkeiten um solche, hinsichtlich derer der Veranstalter kein Hausrecht innehat, hat er dies anzuzeigen und eine Erlaubnis des Berechtigten zu übergeben. Bei Anlieferung hat der Veranstalter die Gegenstände auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen und auf Verlangen schriftlich zu quittieren. Soweit nicht durch Mitarbeiter von Grüne Kombüse verursacht, trägt der Veranstalter ab Übergabe die Gefahr für Schwund, Bruch und Beschädigung. Zu ersetzen ist der Anschaffungspreis.
9.3. Mit der Lieferung erhaltenes Equipment ist vom Veranstalter pfleglich zu behandeln. Geschirr und Gläser sind dabei in vorhandene Kisten einzuordnen um Transportschäden zu vermeiden. Bis zur Abholung und Übernahme durch die Grüne Kombüse haftet der Veranstalter im vollen Umfang für Verlust und Beschädigung.
9.4 Die Grundpauschale für Lieferungen (bis 10 km Hin+Rück) beträgt 35 €. Übersteigt die Gesamtstrecke (Hin+Rück) die 10 km, berechnet Grüne Kombüse für jeden weiteren Kilometer 1,20 € zusätzlich.
Beispiel: 15 km einfache Entfernung = 30 km Hin+Rück
→ 35 € Pauschale + (30 km – 10 km) × 1,20 € = 59 €
10. Mängel und Gewährleistung
10.1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen Grüne Kombüse unverzüglich (nach Möglichkeit vor Ort) nach Erhalt der Leistung schriftlich und spezifiziert beanstandet werden, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung. Anderenfalls gilt die Leistung von Grüne Kombüse als vom Veranstalter akzeptiert.
10.2. Bei berechtigten Mängeln steht Grüne Kombüse das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann der Veranstalter dann, sofern nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, nur eine Preisminderung vornehmen, ein Rücktritt ist insofern ausgeschlossen.
10.3. Grüne Kombüse versichert, dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Waren mit größter Sorgfalt und vorschriftsmäßig transportiert werden. Grüne Kombüse haftet nicht nach Ablieferung beim Veranstalter für Schäden an der Ware durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch beeinträchtigende Lagertemperaturen.
10.4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Veranstalter durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel.
11. Haftung durch Grüne Kombüse
11.1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von Grüne Kombüse infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen vom Veranstalter nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Veranstalters die folgenden Regelungen: Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet Grüne Kombüse, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur
a) bei Vorsatz,
b) bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter,
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
d) bei Mängeln, die Grüne Kombüse verschwiegen oder deren Abwesenheit sie garantiert hat,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
11.2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Grüne Kombüse auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
11.3. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aller Art, sofern der Veranstalter am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen nicht an die Grüne Kombüse zurückgibt sondern diese an Dritte verteilt.
11.4. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die Grüne Kombüse im Auftrag des Veranstalters eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern Grüne Kombüse nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Veranstalter kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der Grüne Kombüse gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.
11.5. Ebenso wenig haftet die Grüne Kombüse für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Veranstalters selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.
11.6. Der Veranstalter ist verpflichtet, Grüne Kombüse rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
12. Haftung des Veranstalters
12.1. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet der Veranstalter. Die Kosten daraus sind Grüne Kombüse voll zu ersetzen. Bei Beschädigung oder Diebstahl des verwendeten Eigentums von Grüne Kombüse wird dies dem Veranstalter zur Gänze in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls wird Grüne Kombüse den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen. Grüne Kombüse haftet keinesfalls für jegliches eingebrachte Eigentum im Falle von Verlust, Bruch oder Beschädigung.
12.2. Die Sorgfaltspflicht etwaiger angemieteter Gegenstände obliegt ab der Übernahme bis zur Rückstellung dem Veranstalter. Allfällige Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom Veranstalter zu vertreten und werden durch Grüne Kombüse gesondert berechnet.
13. Datenschutz
13.1. Die gespeicherten Daten des Veranstalters werden nur für interne Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Der Verwendung der Daten für Marketingzwecke von Grüne Kombüse kann der Veranstalter widersprechen.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
14.2. Soweit der Veranstalter Kaufmann ist, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz Grüne Kombüse.
14.3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Rostock, soweit der Veranstalter eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Kaufmann ist. Sofern der Veranstalter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand ebenfalls Rostock.
14.4. Es gilt deutsches Recht.
14.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
TEIL B: Online-Bestellungen im Catering-Shop
Dieser Teil gilt zusätzlich zu Teil A für alle Bestellungen über den Online-Shop unter www.gruenekombuese.de
§ 1 Geltungsbereich für Online-Bestellungen
1.1 Diese Ergänzung gilt für alle Bestellungen, die über den Online-Shop unter www.gruenekombuese.de getätigt werden.
1.2 Bei Widersprüchen zwischen Teil A und Teil B hat Teil B (Online-Shop) Vorrang.
§ 2 Vertragsschluss im Online-Shop
2.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
2.2 Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung ab.
2.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail annehmen. In dieser E-Mail bestätigen wir den Eingang Ihrer Bestellung und listen die bestellten Produkte auf.
2.4 Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten per E-Mail zu. Frühere Versionen des Vertragstextes werden nicht gespeichert.
2.5 Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Produktabbildungen und Beschreibungen
3.1 Alle Produktabbildungen sind beispielhaft und können vom tatsächlichen Aussehen der Speisen abweichen.
3.2 Zumutbare Abweichungen in Form, Farbe, Größe, Geschmack und Konsistenz sind bei frischen Lebensmitteln üblich und stellen keinen Mangel dar.
3.3 Das Produktsortiment kann sich saisonal ändern. Sollten einzelne Produkte nicht verfügbar sein, behalten wir uns einen Austausch gegen mindestens gleichwertige Waren vor und informieren Sie vorab.
§ 4 Preise und Versandkosten
4.1 Alle Preise im Online-Shop sind Bruttopreise (inkl. 7% MwSt.) und gelten pro Portion, sofern nicht anders angegeben.
4.2 Mindestbestellmengen:
Für jedes Produkt gilt die jeweils angegebene Mindestbestellmenge (in der Regel 10 Portionen).
4.3 Versandkosten (Lieferung):
a) Lieferung durch Cykelbude (bei Warenwert unter 300 €):
- Zone 1 (Rostocker Basis-Liefergebiet): 12,00 €
- Zone 2 (Rostock Stadtrand): 16,50 €
- Zone 3 (Umland/Warnemünde/Heide): 26,50 €
b) Lieferung durch Grüne Kombüse (ab 300 € Warenwert):
- Grundpauschale (bis 10 km Hin+Rück): 35,00 €
- Zusätzlich: 1,20 € pro Kilometer für die über 10 km hinausgehende Gesamtstrecke (Hin+Rück)
Beispiel: Bei 15 km einfacher Entfernung = 30 km Hin+Rück
→ 35 € Pauschale + (30 km – 10 km) × 1,20 € = 59 €
Die Entfernung wird automatisch über Google Distance Matrix API berechnet.
4.4 Selbstabholung: Kostenlos möglich an Grubenstraße 47, 18055 Rostock (nach Terminvereinbarung).
4.5 Ruhetagszuschlag:
Für Lieferungen an Sonntagen und Montagen berechnen wir einen Zuschlag von 20% auf den Bruttobetrag (Waren + Versand), mindestens jedoch 30 € brutto.
§ 5 Liefertermin und Vorlaufzeit
5.1 Bei der Bestellung müssen Sie einen Liefertermin angeben.
5.2 Der frühestmögliche Liefertermin liegt 5 Werktage nach Bestelleingang (Montag bis Freitag).
5.3 Lieferungen erfolgen Dienstag bis Samstag sowie nach Absprache an Sonn- und Montagen (gegen Ruhetagszuschlag).
5.4 Die Lieferung erfolgt zum angegebenen Liefertermin im angegebenen Zeitfenster an die von Ihnen angegebene Lieferadresse.
§ 6 Zahlungsbedingungen
6.1 Folgende Zahlungsarten stehen zur Verfügung:
- Rechnung (Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt)
- Vorkasse per Überweisung (Lieferung nach Zahlungseingang)
- Barzahlung bei Lieferung (nur nach vorheriger Absprache)
6.2 Bei Zahlung per Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug fällig.
6.3 Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
§ 7 Equipment-Rückgabe
7.1 Alle Bestellungen werden in wiederverwendbarem Equipment (Geschirr, Besteck, Behälter) geliefert, das im Eigentum der Grüne Kombüse oder unserer Partner verbleibt.
7.2 Sie haben folgende Optionen:
a) Selbstrückgabe (kostenlos):
Sie bringen das Equipment selbst zu uns zurück (Grubenstraße 47, 18055 Rostock).
b) Abholung buchen (kostenpflichtig):
Wir holen das Equipment zu einem von Ihnen gewählten Termin ab.
Kosten für Equipment-Abholung:
- Bei Cykelbude-Lieferung: Entsprechend der Lieferzone (12 € / 16,50 € / 26,50 €)
- Bei Grüne Kombüse-Lieferung: 1,20 €/km für Hin+Rück-Strecke
7.3 Das Equipment ist unbeschädigt zurückzugeben. Geschirr und Besteck sind in die vorhandenen Transportkisten einzuräumen.
7.4 Bei Verlust oder Beschädigung berechnen wir den Wiederbeschaffungswert.
7.5 Bis zur Abholung oder Rückgabe haften Sie für das Equipment.
§ 8 Widerrufsrecht / Stornierung
8.1 Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht bei verderblichen Waren (frische Lebensmittel) kein gesetzliches Widerrufsrecht.
8.2 Sie können Ihre Bestellung jedoch gemäß den in Teil A § 7.2 genannten Stornofristen kostenfrei oder gegen Stornogebühr stornieren:
- Bis 8 Wochen vor Liefertermin: kostenfrei
- Bis 14 Tage vor Liefertermin: 25% Stornogebühr
- Bis 7 Tage vor Liefertermin: 50% Stornogebühr
- Weniger als 7 Tage: 75% Stornogebühr
8.3 Die vollständige Widerrufsbelehrung finden Sie unter: www.gruenekombuese.de/widerrufsbelehrung
§ 9 Haftung und Gewährleistung
9.1 Nach Übergabe der Waren an Sie endet unsere Haftung für die ordnungsgemäße Lagerung.
9.2 Standzeit Buffet: Maximal 2 Stunden nach Lieferung. Danach endet unsere Gewährleistung.
9.3 Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Lieferung schriftlich erfolgen.
§ 10 Besondere Hinweise
10.1 Allergene und Unverträglichkeiten:
Bitte teilen Sie uns Allergien oder Unverträglichkeiten bei der Bestellung mit. Alle Allergenkennzeichnungen finden Sie in den Produktbeschreibungen.
10.2 Verzehr:
Warme Speisen sollten unverzüglich nach Lieferung verzehrt werden. Kalte Speisen sind gekühlt zu lagern.
10.3 Haltbarkeit:
Die Haltbarkeit der Speisen ist auf den Liefertag bzw. den Folgetag (bei gekühlter Lagerung) beschränkt.
§ 11 Streitbeilegung
11.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
11.2 Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Februar 2026
Grüne Kombüse GmbH
Grubenstraße 47
18055 Rostock
Geschäftsführung: Heiner Jörhs, Dietlind Jörhs und Josef Czerwinski
Telefon: 0381 – 21 08 18 32
E-Mail: info@gruenekombuese.de